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Schöffenwahl im ersten Halbjahr 2023

Textgrafik Schöffenwahl 2023
© OLG
Textgrafik Schöffenwahl 2023
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Jetzt vorschlagen lassen oder selbst bewerben zur Aufnahme in die Vorschlagsliste zur Schöffenwahl für die Amtsperiode 1. Januar 2024 bis 31. Dezember 2028.

Sie haben die Möglichkeit, sich bei Ihrer Stadt oder Gemeinde für das Amt eines Erwachsenenschöffen/einer Erwachsenenschöffin oder bei dem zuständigen Jugendamt Ihrer Stadt/Ihres Landkreises für das Amt eines Jugendschöffen/einer Jugendschöffin zu bewerben oder sich vorschlagen zu lassen.

Interesse geweckt?

Die Bewerbungsvordrucke und weitere Informationen erhalten Sie unter:

Informationsveranstaltungen rund um das Schöffenamt externer Anbieter finden Sie unter: