Der Senat für Baulandsachen des Brandenburgischen Oberlandesgerichts hat in einem am 11.05.2022 verkündeten Berufungsurteil den Bebauungsplan „Seepromenade/Dorfstraße“ der Landeshauptstadt Potsdam als wirksame Grundlage für die Enteignung eines Grundstücks angesehen, damit auch dort ein öffentlicher Uferweg in der Nähe des Groß Glienicker Sees angelegt werden kann. Er hat ein Teilurteil des Landgerichts Neuruppin aufgehoben und die Sache zur Beweisaufnahme zur Höhe der zu erwartenden Enteignungsentschädigung und erneuten Entscheidung an das Landgericht zurückverwiesen.
Der Präsident des Brandenburgischen Oberlandesgerichts, Klaus-Christoph Clavée, hat heute 24 Rechtspflegeranwärterinnen und -anwärtern die Urkunden über ihre Ernennung zu Beamtinnen und Beamten auf Widerruf ausgehändigt. Heute erfolgte im Brandenburgischen Oberlandesgericht ihre Vereidigung.
Der für Amts- und Staatshaftung zuständige 2. Zivilsenat des Oberlandesgerichts verhandelt am Dienstag, den 1. Juni 2021 um 10.30 Uhr, Saal 018, über die Berufung des Hoteliers und Gaststättenbetreibers von Schloss Diedersdorf gegen das Land Brandenburg.