Was macht das Landgericht?
Das Gericht ist erstinstanzlich für zivilrechtliche Streitigkeiten in seinem Bezirk zuständig, wenn der Streitwert 5.000 € übersteigt und keine amtsgerichtliche Zuständigkeit besteht oder es sich um Amtshaftungsansprüche handelt.
Das Landgericht ist auch zuständig für Handelssachen, also u. a. Streitigkeiten zwischen Kaufleuten, Gesellschaftern eines Unternehmens oder wertpapierrechtliche Streitigkeiten, die vor einer der Kammern für Handelssachen verhandelt werden können.
Für die Landgerichtsbezirke Neuruppin und Potsdam besteht beim Landgericht Neuruppin eine Kammer für Baulandsachen.
Für Strafsachen ist das Landgericht im Wesentlichen zuständig, wenn bei Erwachsenen eine höhere Freiheitsstrafe als vier Jahre oder die Unterbringung in einem psychatrischen Krankenhaus oder in der Sicherungsverwahrung zu erwarten ist oder die Staatsanwaltschaft wegen der besonderen Bedeutung der Sache Anklage bei dem Landgericht erhebt.
Bei Verfahren gegen Jugendliche (jünger als 18 Jahre) und Heranwachsende (zwischen 18 und 21 Jahren alt) ist die Jugendstrafkammer zuständig, wenn dem Angeklagten schwerste Verbrechen vorgeworfen werden oder der Umfang der Sache die Verhandlung vor dem Landgericht erfordert.
Als Obergericht entscheidet das Landgericht über Berufungen und Beschwerden gegen Entscheidungen der nachgeordneten Amtsgerichte des Landgerichtsbezirk Neuruppin in Zivilsachen (auch Handelssachen), Strafsachen und Entscheidungen aus dem Bereich der Freiwilligen Gerichtsbarkeit.
Daneben erfüllt das Landgericht umfangreiche Verwaltungsaufgaben, teils eigene und teils für den nachgeordneten Bereich.
Der Gerichtsbezirk umfasst die Amtsgerichte