Für die Durchführung des Schlichtungsverfahrens genügt ein formloser Antrag, der folgende Daten zu enthalten hat:
- Name und Anschrift des Antragstellers
- Name und Anschrift des Antragsgegners
- Gegenstand und Grund des Streites (d.h. was glaube ich vom Antragsgegner beanspruchen zu dürfen)
Sie können natürlich ihr Anliegen auch in einem persönlichen Gespräch mit der Schiedsperson vortragen. Diese wird die wichtigsten Eckpunkte notieren und anschließend das Schlichtungsverfahren einleiten.
Das Schlichtungsverfahren wird durch einen Antrag eingeleitet. Bei der Antragstellung ist die Schiedsfrau bzw. der Schiedsmann behilflich.
Die Kosten des Schlichtungsverfahrens sind gering. Bei den Schiedsstellen werden Gebühren für das Schlichtungsverfahren in Höhe von 10 Euro erhoben, bei einem Vergleich werden 20 Euro erhoben. Nur in besonderen - insbesondere schwierigen Fällen - können die Kosten bis zu 40 Euro betragen. Hinzu kommen noch Auslagen wie Schreibauslagen, Telefon- und Zustellungskosten.
Gegenüber einem Verfahren vor Gericht spart eine außergerichtliche Einigung auf jeden Fall Zeit, Geld und Nerven. Nutzen Sie deshalb die eingerichteten Schiedsstellen. Die dort ehrenamtlich tätigen Schiedsfrauen und -männer, die geduldig auf Ihr Anliegen eingehen, verdienen Ihr Vertrauen.
Bitte beachten Sie:
Örtlich zuständig ist diejenige Schiedsstelle, in deren Bezirk der Antragsgegner wohnt (bzw. die Gesellschaft ihren Sitz hat). Eine genaue Suche der zuständigen Schiedsstelle nach Wohnort und Anschrift ist möglich über https://www.schiedsamt.de/buerger/meine-schiedsperson.