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Amtsgericht Schwedt/Oder
Paul-Meyer-Straße 8
16303 Schwedt/Oder
Tel.: 03332 539 0
Fax: 03332 539 153
Nebenstelle Grundbuchamt:
Flinkenberg 37 a
16303 Schwedt/Oder
Aktuelle Informationen zum Pandemieschutz
Bitte tragen Sie Ihr Anliegen möglichst schriftlich vor oder vereinbaren Sie vorab einen Termin. Wenn Sie nicht wissen, ob eine schriftliche Antragstellung ausreichend ist, erkundigen Sie sich bitte telefonisch bei der zuständigen Geschäftsstelle unter: 03332/539-0 (Zentrale, hier werden Sie an die zuständigen Mitarbeiter weitergeleitet). Das Amtsgericht ist geöffnet. Zugang zum Gericht haben alle Personen, die zu einem Termin geladen sind. Alle Personen können weiter öffentliche Verhandlungen besuchen. Besucher werden unter Berücksichtigung der allgemeinen Empfehlungen zur Vermeidung einer weiteren Verbreitung des Coronavirus (COVID 19) dringend gebeten, die Notwendigkeit des Aufsuchens des Gerichtsgebäudes zu prüfen.
Es wird empfohlen, innerhalb des Gebäudes einen Mindestabstand von 1,5 m zu anderen Personen einzuhalten. Die allgemein bekannten Hygienemaßnahmen sind zu beachten. Es wird darum gebeten, das Gerichtsgebäude erst kurz vor Terminbeginn zu betreten und danach zügig wieder zu verlassen. Des Weiteren wird empfohlen, auf allen Verkehrsflächen (Eingangs- und Wartebereich, Flure, Toiletten etc.) medizinische Masken bzw. FFP2-Masken zu tragen.
Personen, die an COVID-19 erkrankt sind, einer Quarantäneverpflichtung unterliegen und/oder unter Erkältungssymptomen (z.B. Husten, Fieber oder Atemnot) leiden, kann der Zutritt zum Gerichtsgebäude nicht gewährt werden.
Konzentrierter Bereitschaftsdienst ab dem 01.07.2013
Aufgrund der Verordnung zur Änderung der Zweiten Verordnung über gerichtliche Zuständigkeiten und Zuständigkeitskonzentrationen vom 03.06.2010, GVBl. Nr. 28, wird der gerichtliche Bereitschaftsdienst ab dem 01.01.2013 für Eilanträge im Bereich des Amtsgerichts Schwedt/Oder ausschließlich durch das Amtsgericht Neuruppin (Bereitschaftsdiensttelefonnummer 03391-3950) wahrgenommen.
Der konzentrierte Bereitschaftsdienst bei dem Amtsgericht Neuruppin steht an Samstagen, Sonntagen, Feiertagen und dienstfreien Tagen für Angelegenheiten, die keinen Aufschub dulden, in der Zeit von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr zur Verfügung.
Bitte beachten Sie, dass Eilanträge an für den Bereitschaftsdienst unzuständige Gerichte erst wieder am nächsten Werktag bearbeitet werden können.