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Keine allgemeine Sprechzeit des Amtsgerichts
Bis auf weiteres finden beim Amtsgericht Prenzlau keine allgemeinen Sprechzeiten statt. Bitte tragen Sie Ihr Anliegen möglichst schriftlich vor oder vereinbaren Sie vorab einen Termin. Wenn Sie nicht wissen, ob eine schriftliche Antragstellung ausreichend ist, erkundigen Sie sich bitte telefonisch bei der zuständigen Geschäftsstelle. mehr Informationen
In unaufschiebbaren Eilfällen wenden Sie sich bitte an die Wachtmeisterei im Erdgeschoß. Telefonische Auskünfte werden auch außerhalb der Sprechzeiten erteilt.
Erreichbarkeit per E-Mail
Bitte beachten Sie, dass der Übermittlungsweg per E-Mail ausschließlich der Übersendung formloser Mitteilungen dient . Eine Einreichung von Mitteilungen in Rechtssachen per E-Mail ist im elektronischen Rechtsverkehr nicht zugelassen. Weiterführende Hinweise zu den Möglichkeiten, Dokumente wirksam in elektronischer Form einzureichen, finden Sie oben auf dieser Seite unter der Rubrik E-Justiz/Elektronischer Rechtsverkehr sowie unter https://mdj.brandenburg.de/mdj/de/justiz/e-justiz/ .
Konzentrierter Bereitschaftsdienst ab dem 01.07.2013
Aufgrund der Verordnung zur Änderung der Zweiten Verordnung über gerichtliche Zuständigkeiten und Zuständigkeitskonzentrationen vom 03.06.2010, GVBl. Nr. 28, wird der gerichtliche Bereitschaftsdienst ab dem 01.01.2013 für Eilanträge im Bereich des Amtsgerichts Prenzlau ausschließlich durch das Amtsgericht Neuruppin (Bereitschaftsdiensttelefonnummer 03391-3950) wahrgenommen.
Der konzentrierte Bereitschaftsdienst bei dem Amtsgericht Neuruppin steht an Samstagen, Sonntagen, Feiertagen und dienstfreien Tagen für Angelegenheiten, die keinen Aufschub dulden, in der Zeit von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr zur Verfügung.
Nähere Informationen zum richterlichen Bereitschaftsdienst erhalten Sie bei der Polizeiinspektion Prenzlau, Wallgasse 4, 17291 Prenzlau, Tel.: 03984 350 oder bei der Polizeidienststelle Templin, Friedrich-Engels-Straße 16, 17268 Templin, Tel.: 03987 430.
Bitte beachten Sie, dass Eilanträge an für den Bereitschaftsdienst unzuständige Gerichte erst wieder am nächsten Werktag bearbeitet werden können.