So erreichen Sie uns
Bitte beachten Sie:
Im Hinblick auf die weiterhin bestehende Ansteckungsgefahr mit dem Corona-Virus kann das Amtsgericht Nauen während der allgemeinen Sprechzeiten nur nach telefonischer Terminvereinbarung betreten werden. Zur Minimierung des Infektionsrisikos wird nur zwei Personen pro Termin der Zutritt gestattet.
Angelegenheiten, die kein persönliches Erscheinen erfordern (z.B. Zeugen-, Sachverständigen- und Dolmetscherentschädigung, Beratungs- und Prozesskostenhilfe, Grundbuchauszüge) sind weiterhin auf schriftlichem Wege zu beantragen. Eine Vielzahl von Formularen sind in der Rubrik „Formulare“ abrufbar.
Termine und Auskünfte erteilen die zuständigen Geschäftsstellen. Diese erreichen Sie über die Zentrale 03321/ 4452-0.
Wenn Sie eine Ladung zu einem Termin haben oder eine öffentliche Verhandlung besuchen möchten, wenden Sie sich bitte an die Wachtmeister an der Pforte. Das Platzangebot in den Sitzungssälen ist wegen der einzuhaltenden Abstandsregeln reduziert worden.
Wir bitten Sie eindringlich, das Gericht nur mit einem Mund-Nasen-Schutz zu betreten und die Abstandsgebote (Mindestabstand 1,50 m) sowie die allgemeinen Hygieneregeln einzuhalten. Am Eingang der Gerichtsgebäude steht Desinfektionsmittel zur Verfügung.
Es wird gebeten, das Gerichtsgebäude erst kurz vor dem Termin zu betreten und es danach umgehend wieder zu veranlassen.