Gehbehinderte Besucher und Rollstuhlfahrer, die das Hauptgebäude Gerichtsplatz 2 in Cottbus aufsuchen möchten, benutzen bitte den ausgewiesenen Seiteneingang an der Straße Am Spreeufer, wo ein Aufzug vorhanden ist, mit dem die Etagen des dortigen Gerichtsgebäudes erreicht werden können.
Das Amtsgericht Cottbus verfügt in allen seinen Häusern über behindertengerechte Toiletten.
Für Menschen mit Behinderungen stehen in unmittelbarer Nähe aller Gerichtsgebäude des Amtsgerichts Cottbus ausgewiesene Parkplätze zur Verfügung.
Ansprechpersonen
Menschen mit Behinderung steht eine Ansprechperson für Auskünfte zur Verfügung. Sie kann erklären, wie Menschen mit Behinderung das Gericht am besten erreichen. Außerdem kann sie veranlassen, dass Hilfsmittel für die Teilnahme an Gerichtsverfahren bereitgestellt werden. Zum Beispiel können Gebärdendolmetscher beauftragt oder Dokumente in Blindenschrift übertragen werden.
Bitte setzen Sie sich rechtzeitig vor einem Gerichtstermin mit der Ansprechperson in Verbindung, wenn Sie Unterstützung brauchen. Sofern Behinderungen vorliegen, die besonderer Maßnahmen bedürfen, ist dies dem Ansprechpartner des Amtsgerichts Cottbus für Menschen mit Behinderung mitzuteilen.
Ansprechperson für Menschen mit Behinderung des Amtsgerichts Cottbus
- Frau Mache, Tel.: 0355/48 54 20 (Zentraleinwahl)
- Frau Löchelt, Tel.: 0355/48 54 20 (Zentraleinwahl)
Ansprechperson für Menschen mit Behinderung des Amtsgerichts Cottbus - Zweigstelle Guben
- Frau Miersch, Tel.: 03561/4 08-0 (Zentraleinwahl)
Die Ansprechpersonen erteilen keine Rechtsberatung.