Willkommen auf der Internetseite des Amtsgerichts Brandenburg an der Havel
Amtsgericht Brandenburg an der Havel
Magdeburger Straße 47
14770 Brandenburg an der Havel
Tel: 03381 398500
Fax: 03381 398555
Das Amtsgericht informiert
Mailverkehr mit dem Gericht: Bitte senden Sie in Rechtsangelegenheiten außer DE-Mails keine Mails. Nur diese entfalten im Rechtsverkehr eine Wirkung. Sie müssen damit rechnen, dass auf andere Mails nicht reagiert wird. Informationen zum Elektronischen Rechtsverkehr erhalten Sie unter nachfolgendem Link Elektronischer Rechtsverkehr
Coronavirus (COVID-19)
Trotz der am 03.04.2022 in Kraft getretenen Coronabasismaßnahmenverordnung ist zum Schutz der Gerichtsmitarbeiter/innen beim Betreten der Büroräume sowie der Säle eine Schutzmaske (medizinische Maske oder FFP – 2 Maske) zu tragen.
Bitte beachten Sie:
- Zu Ihrem eigenen Schutz und zum Schutz der Bediensteten des Amtsgerichts bitten wir Sie, - sofern sie nicht geladen sind - im Krankheitsfall von einem Besuch des Amtsgerichts abzusehen und im Übrigen alle möglichen Hygienemaßnahmen, die Sie selbst ergreifen können (z. B. Desinfektion der Hände, das Tragen eines Mundschutzes) auch anzuwenden.
- Es wird darum gebeten, Anträge und sonstige Erklärungen zu laufenden Verfahren oder zur Einleitung eines Verfahrens möglichst schriftlich zu stellen und per Post oder durch Einwurf in den Gerichtsbriefkasten vor dem Haupteingang einzureichen.
- Bei unaufschiebbaren Angelegenheiten (z.B. bei drohendem Fristablauf zur Erbausschlagung, Eilanträgen) wird gebeten, die Zahl der Antragsteller auf max. 2 pro Beurkundung/Antragsaufnahme zu begrenzen
- Beurkundungen von Erbscheinsanträgen sowie Erbausschlagungen können auch bei jedem Notar erfolgen.
Beratungshilfescheine für die Beratung beim Rechtsanwalt werden nur auf schriftlichem Antrag erteilt.
Weitere Hinweise zu Nachlassverfahren, Kirchaustritten und Grundbuchsachen finden Sie unter Kontakt, Erreichbarkeit.
Termine und Auskünfte erteilen die zuständigen Geschäftsstellen gern telefonisch. Diese erreichen Sie direkt unter der Durchwahl oder über die Zentrale 03381/ 398-500.
Ich bitte im Hinblick auf den Schutz der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen um Ihr Verständnis.
van Lessen
Direktorin des Amtsgerichts
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Coronavirus (COVID-19)
Trotz der am 03.04.2022 in Kraft getretenen Coronabasismaßnahmenverordnung ist zum Schutz der Gerichtsmitarbeiter/innen beim Betreten der Büroräume sowie der Säle eine Schutzmaske (medizinische Maske oder FFP – 2 Maske) zu tragen.
Bitte beachten Sie:
- Zu Ihrem eigenen Schutz und zum Schutz der Bediensteten des Amtsgerichts bitten wir Sie, - sofern sie nicht geladen sind - im Krankheitsfall von einem Besuch des Amtsgerichts abzusehen und im Übrigen alle möglichen Hygienemaßnahmen, die Sie selbst ergreifen können (z. B. Desinfektion der Hände, das Tragen eines Mundschutzes) auch anzuwenden.
- Es wird darum gebeten, Anträge und sonstige Erklärungen zu laufenden Verfahren oder zur Einleitung eines Verfahrens möglichst schriftlich zu stellen und per Post oder durch Einwurf in den Gerichtsbriefkasten vor dem Haupteingang einzureichen.
- Bei unaufschiebbaren Angelegenheiten (z.B. bei drohendem Fristablauf zur Erbausschlagung, Eilanträgen) wird gebeten, die Zahl der Antragsteller auf max. 2 pro Beurkundung/Antragsaufnahme zu begrenzen
- Beurkundungen von Erbscheinsanträgen sowie Erbausschlagungen können auch bei jedem Notar erfolgen.
Beratungshilfescheine für die Beratung beim Rechtsanwalt werden nur auf schriftlichem Antrag erteilt.
Weitere Hinweise zu Nachlassverfahren, Kirchaustritten und Grundbuchsachen finden Sie unter Kontakt, Erreichbarkeit.
Termine und Auskünfte erteilen die zuständigen Geschäftsstellen gern telefonisch. Diese erreichen Sie direkt unter der Durchwahl oder über die Zentrale 03381/ 398-500.
Ich bitte im Hinblick auf den Schutz der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen um Ihr Verständnis.
van Lessen
Direktorin des Amtsgerichts